Neue Regeln zur Platzbelegung

10.06.2020

Aufgrund einiger Rückfragen und Unklarheiten bezüglich der Platzbelegung durch Eintragen in die Belegungspläne hier zur Klarstellung noch einmal einige Hinweise aus der „Spiel- und Gastspielordnung“ unseres Tennisclubs, die bezüglich der Platzbelegung gerade auch in dieser schwierigen Zeit Gültigkeit besitzen muss:

→ Vor dem Spielen auf einem Platz ist dieser immer durch ordnungsgemäßes Eintragen in den Belegungsplan zu belegen. Dies gilt auch dann, wenn alle Plätze der Anlage frei sind!

→ Es ist unbedingt darauf zu achten, dass in leserlicher Schrift eingetragen wird!

→ Jedes Mitglied hat das Recht, einmal pro Woche für 1 Stunde Einzel- bzw. 2 Stunden Doppelspiel eine Wochenvorreservierung ( WV ) vorzunehmen. Dazu müssen die Namen beider bzw. aller vier Mitglieder eingetragen und die Belegung muss mit „ WV “ gekennzeichnet werden. In der vorreservierten Zeit dürfen dann auch nur die Eingetragenen – keine Ersatzpersonen – auf diesem Platz spielen.

Die WV gilt bei einem Einzelspiel für beide, bei einem Doppelspiel für alle vier Spielpartner!

Eine WV für Gastspielstunden ist nicht möglich !

Bei allen anderen Platzreservierungen muss nach Eintrag in den Belegungsplan mindestens ein/e Spieler/in auf der Anlage anwesend sein ! Punkt 1 der „Maßnahmen und Verhaltensregeln“ bleibt hiervon unberührt.

Demnach ist es also nicht möglich, einen Eintrag vorzunehmen, die Anlage zu verlassen und zum eingetragenen Zeitpunkt wieder zu erscheinen. Eine solche Vorgehensweise ist nur bei einer WV statthaft.

Natürlich sind bei allen Aktivitäten auf unserer Anlage die aktuell geltenden Corona-Vorschriften zu beachten!

Wir hoffen, mit Vorstehendem mehr Klarheit geschaffen zu haben. Bei Rückfragen bitten wir darum ein Vorstandsmitglied zu kontaktieren.

Koblenz-Güls, 10.06.2020

Der Vorstand
TC Güls

Verhaltensregeln Corona

Maßnahmen und Verhaltensregeln für die aktuelle Corona-Situation

10.06.2020

1. Der Aufenthalt auf der Tennisanlage ist nur zum Tennisspielen bzw. zur Eintragung in den Belegungsplänen gestattet. Sonstige Verweilzeiten auf der Anlage sind zu vermeiden.

2. Das Doppelspiel ist auf eigene Verantwortung möglich. Es gibt aktuell keine offizielle Freigabe des Ordnungs- bzw. Gesundheitsamtes. Der Verband hat zunächst auf Basis der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 04.06.20, gültig ab 10.06.20, das Doppelspiel freigegeben, dies aber am 09.06. wegen Rechtsunsicherheit wieder revidiert. Der Vorstand des TC Güls interpretiert die Verordnung so, dass Doppelspielen nicht erlaubt ist.

3. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

4. Im Clubhaus sind nur die Toilettenräume geöffnet. Das Betreten dieser Räume hat einzeln zu erfolgen.

5. Das Duschen auf der Anlage ist nicht gestattet. Bei Medenspielen ist das Duschen für die Spieler unter Einhaltung der festgelegten Hygiene-Regeln möglich. Die betroffenen Mannschaftsführer erhalten die Regeln und sind für die Einhaltung verantwortlich.

6. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 10.06.2020

Der Vorstand
TC Güls